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Casino-Grundlagen

Virtuelle Automatenspiele: Was hinter dem Begriff steckt

Der Begriff klingt sperrig, und genau das ist der Hinweis: Er stammt nicht aus dem Marketing, sondern aus dem Glücksspielstaatsvertrag. „Virtuelle Automatenspiele“ ist eine der Erlaubnisarten, die in Deutschland vergeben werden können. Wer versteht, was diese Kategorie umfasst, erkennt auch, was sie ausdrücklich nicht umfasst.

Von SaftigBonus RedaktionVeröffentlicht Geprüft 3 Min. Lesezeit2 Quellen

Eine Rechtskategorie, kein Produktname

Umgangssprachlich heißen diese Spiele Online-Slots. Rechtlich heißen sie virtuelle Automatenspiele, und der Unterschied ist mehr als Wortklauberei. Eine deutsche Erlaubnis wird für bestimmte Spielarten erteilt, nicht für einen Anbieter als Ganzes. Wenn in der amtlichen Liste steht, dass ein Anbieter virtuelle Automatenspiele anbieten darf, ist damit genau diese Kategorie gemeint — und nur sie.

Das ist der Grund, warum der Begriff in Fußzeilen, Erlaubnishinweisen und Verzeichnissen so oft auftaucht. Er ist die Bezeichnung einer Erlaubnisart, kein Qualitätsversprechen und kein Hinweis auf einen besonderen Spieltyp.

Die Formulierung stammt aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Sie beschreibt Spiele, die einen Geldspielautomaten in digitaler Form nachbilden: Der Ausgang steht nicht fest, es gibt keinen Gegenspieler, und der Anbieter ist die Gegenseite. Damit grenzt sie sich von Poker ab, bei dem Teilnehmer gegeneinander spielen, und von der Sportwette, die sich auf ein reales Ereignis bezieht.

Welche Regeln daran hängen

An dieser Erlaubnisart hängen die strengsten Auflagen im deutschen Online-Glücksspiel. Sie greifen unmittelbar in den Spielablauf ein:

  • Der Einsatz je Spiel ist auf 1 € begrenzt. Spieler ab 21 Jahren können das Spiel auf 3 € Einsatz erhöhen und nach einer entsprechenden Testphase kann der Einsatz auch auf 5 € pro Spiel erhöht werden.
  • Ein Spiel dauert mindestens 5 Sekunden. Schnellere Runden sind nicht zulässig.
  • Autoplay ist nicht erlaubt. Jede Runde muss ausgelöst werden.
  • Kein Parallelspiel: Mehrere Spiele gleichzeitig oder Sitzungen bei mehreren erlaubten Anbietern zur selben Zeit sind ausgeschlossen.
  • Das anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit gilt, kontrolliert über LUGAS.
  • Vor der Teilnahme wird die bundesweite Sperrdatei OASIS abgefragt.

Diese Vorgaben sind nicht als Komfortmerkmale gedacht. Sie senken das Tempo und begrenzen den Einsatz pro Zeiteinheit — das ist ihr ausdrücklicher Zweck.

Was diese Erlaubnis nicht abdeckt

Klassische Tischspiele fallen nicht darunter. Roulette, Blackjack und Baccarat sind keine virtuellen Automatenspiele, und auch Live-Dealer-Angebote mit echtem Tisch und Videostream gehören nicht in diese Kategorie. Für den Online-Bereich der Spielbanken gelten eigene landesrechtliche Regeln, und die Zahl der Konzessionen ist begrenzt.

Online-Poker und Sportwetten sind wiederum jeweils eigene Erlaubnisarten mit eigenen Auflagen. Ein Anbieter kann mehrere davon halten — oder eben nur eine.

Daraus folgt eine einfache Faustregel: Aus „hat eine deutsche Erlaubnis“ lässt sich nicht ableiten, dass jedes Spiel im Angebot von dieser Erlaubnis gedeckt ist. Erlaubnisart und Spielart müssen zusammenpassen.

Was das beim Vergleichen bedeutet

Ein großer Teil der Unterschiede, die beim Vergleich von Angeboten ins Auge fallen, ist gar keine Anbieterentscheidung. Einsatzgrenze, Mindestdauer und fehlendes Autoplay sind bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis gleich. Wer damit wirbt, beschreibt den gesetzlichen Rahmen.

Umgekehrt gilt: Wenn ein Angebot höhere Einsätze, Autoplay oder Runden im Sekundentakt verspricht, ist das kein besserer Service, sondern ein Hinweis darauf, dass der deutsche Rahmen dort nicht greift. Dann fehlen in aller Regel auch Limit, Sperrdateiabgleich und Aufsicht.

  1. Domain aus der Adressleiste nehmen, ohne Pfad und Parameter.
  2. In der amtlichen Liste der GGL nachschlagen.
  3. Prüfen, ob die eingetragene Erlaubnisart zu dem passt, was du tatsächlich spielen willst.

Amtliche Quelle entscheidet

Angaben in Werbetexten, Footer-Siegeln oder Vergleichsseiten — auch dieser hier — ersetzen die amtliche Liste nicht. Maßgeblich ist der Eintrag bei der zuständigen Behörde.

Häufige Fragen

Kann ich höchstens 1 € pro Runde setzen?

Das hängt von Ihrem Alter und auch Ihrem Spielverhalten ab. Ab einem Alter von 21 Jahren kann der Wetteinsatz auf 3€ erhöht werden und nach einer halbjährigen Testphase sogar auf bis zu 5€..

Sind Roulette und Live-Dealer-Spiele davon abgedeckt?

Nein. Klassische Tischspiele und Live-Dealer-Angebote fallen nicht unter die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Für den Online-Bereich der Spielbanken gelten eigene landesrechtliche Regeln.

Gibt es eine Autoplay-Funktion?

Nicht bei virtuellen Automatenspielen mit deutscher Erlaubnis. Jede Runde muss einzeln ausgelöst werden, und zwischen zwei Runden liegen mindestens 5 Sekunden.

Quellen

  1. Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlücksspielStV 2021)Länder der Bundesrepublik Deutschland · Amtliche Quelle · eingesehen am
  2. Whitelist erlaubter GlücksspielangeboteGemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) · Amtliche Quelle · eingesehen am

Regulatorische Angaben beruhen auf amtlichen Veröffentlichungen. Maßgeblich bleibt die jeweilige Primärquelle. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

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