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Legalität & Regulierung

Die deutsche Casino-Lizenz: Wer sie vergibt und was sie abdeckt

Seit Juli 2021 gibt es in Deutschland einen geordneten Weg für Online-Glücksspiel. Wer virtuelle Automatenspiele, Online-Poker oder Sportwetten anbieten will, braucht eine staatliche Erlaubnis. Was viele „deutsche Lizenz“ nennen, ist genau genommen eine behördliche Erlaubnis mit klar umrissenem Umfang.

Von SaftigBonus RedaktionVeröffentlicht Geprüft 2 Min. Lesezeit3 Quellen

Wer die Erlaubnis vergibt

Zuständig ist in den meisten Fällen die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, mit Sitz in Halle an der Saale. Sie wurde eigens für die bundesweite Aufsicht über das Online-Glücksspiel geschaffen und hat ihre Aufgaben schrittweise übernommen. Sie erteilt Erlaubnisse, führt das öffentliche Verzeichnis der erlaubten Angebote und geht gegen Anbieter ohne Erlaubnis vor.

Nicht alles läuft über die GGL. Spielbanken und ein Teil der Lotterien bleiben Sache der einzelnen Bundesländer. Deshalb ist es ungenau, jeden erlaubten Anbieter pauschal als „GGL-lizenziert“ zu bezeichnen. Sauberer ist die Formulierung, dass ein Anbieter in Deutschland staatlich erlaubt ist und welche Behörde die Aufsicht führt.

Kurz gesagt

Eine Erlaubnis gilt für bestimmte Spielarten und bestimmte Domains. Sie ist keine allgemeine Freigabe für alles, was ein Anbieter im Angebot hat.

Welche Spielarten eine Erlaubnis bekommen können

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat den Online-Bereich geöffnet, aber nicht vollständig. Erlaubnisfähig sind vor allem drei Bereiche:

  • Virtuelle Automatenspiele, umgangssprachlich Online-Slots. Sie unterliegen den strengsten Auflagen.
  • Online-Poker in Form von Spielen gegen andere Teilnehmer.
  • Sportwetten, sowohl vor dem Anpfiff als auch während des Spiels, mit Einschränkungen bei den Wettarten.

Klassische Tischspiele wie Roulette oder Blackjack fallen nicht unter die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Für den Online-Bereich der Spielbanken gelten eigene landesrechtliche Regeln, und die Zahl der Konzessionen ist begrenzt. Wenn ein Anbieter also ein volles Live-Casino bewirbt, lohnt ein genauer Blick darauf, worauf sich seine Erlaubnis tatsächlich bezieht.

Welche Auflagen daran hängen

Die Erlaubnis kommt nicht allein. Anbieter müssen eine Reihe von Spielerschutzvorgaben umsetzen, die technisch überprüfbar sind:

  • Abfrage der bundesweiten Sperrdatei OASIS vor jeder Teilnahme.
  • Ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit, das über das System LUGAS kontrolliert wird.
  • Kein gleichzeitiges Spiel bei mehreren erlaubten Anbietern.
  • Bei virtuellen Automatenspielen ein begrenzter Einsatz je Runde und eine Mindestdauer pro Spiel.
  • Nachweisbare Alters- und Identitätsprüfung vor der ersten Einzahlung.

Diese Auflagen sind der eigentliche Unterschied zu einem Angebot ohne deutsche Erlaubnis. Sie machen das Spiel langsamer und begrenzen den Einsatz, und genau das ist der Zweck.

Woran du eine deutsche Erlaubnis erkennst

Nicht am Siegel im Footer. Grafiken lassen sich nachbauen, und ein Hinweis auf irgendeine Lizenz irgendwo auf der Welt sagt über Deutschland nichts aus. Der belastbare Weg ist die amtliche Whitelist: Dort schlägst du die Domain nach, die du gerade vor dir hast.

  1. Domain aus der Adressleiste kopieren, ohne Pfad und ohne Parameter.
  2. In der Whitelist der GGL nachschlagen.
  3. Prüfen, ob die gefundene Erlaubnis die Spielart abdeckt, die du nutzen willst.

Kein Automatismus

Eine .de-Endung bedeutet nicht, dass ein Angebot erlaubt ist. Und eine andere Endung bedeutet nicht das Gegenteil. Entscheidend ist allein der Eintrag in der amtlichen Liste.

Quellen

  1. Whitelist erlaubter GlücksspielangeboteGemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) · Amtliche Quelle · eingesehen am
  2. Gemeinsame Glücksspielbehörde der LänderGGL · Amtliche Quelle · eingesehen am
  3. Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlücksspielStV 2021)Länder der Bundesrepublik Deutschland · Amtliche Quelle · eingesehen am

Regulatorische Angaben beruhen auf amtlichen Veröffentlichungen. Maßgeblich bleibt die jeweilige Primärquelle. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

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